AG & Co. KG

AG & Co. KG Definition

Die AG & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft (KG), bei der der Komplementär (persönlich haftender Gesellschafter) eine Aktiengesellschaft ist.

Da die Aktiengesellschaft als Komplementärgesellschaft wiederum nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet, übernimmt letztlich niemand eine unbeschränkte, persönliche Haftung (= inklusive einer Haftung mit dem Privatvermögen).

Man schafft es also damit, den Schmerzpunkt einer KG – die persönliche, unbeschränkte Haftung – aus dem Weg zu räumen.

Aufwändig

Die Etablierung eines AG & Co. KG - Konstrukts ist mit einem gewissen Aufwand verbunden, da eben eine Aktiengesellschaft gegründet werden muss und diese stellt hohe rechtliche Anforderungen (Mindestkapital, Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung usw.).

Selten

Die AG & Co. KG stellt deshalb die Ausnahme einer haftungsbeschränkten Kommanditgesellschaft dar; üblich ist hier die GmbH & Co. KG.

Ein-Personen-Gesellschaft

Im Gegensatz zur normalen Kommanditgesellschaft kann die AG & Co. KG auch von einer Person gegründet werden: eine Ein-Personen-AG wird Komplementär; der Aktionär der Komplementär-AG wird auch einziger Kommanditist.

Geschäftsführung und Vertretung

Die Geschäftsführung und Vertretung erfolgt durch den Komplementär (die AG) bzw. deren gesetzliche Vertreter, das heißt durch den Vorstand der AG.

Firma der AG & Co. KG

Die Firma – der Name des Kaufmanns (hier: der AG & Co. KG), unter dem er seine Geschäfte betreibt (§ 17 Abs. 1 HGB) – muss eine Bezeichnung enthalten, welche die Haftungsbeschränkung kennzeichnet (§ 19 Abs. 2 HGB).

Beispiel: Super Maschinenbau AG & Co. KG

Rechnungslegung der AG & Co. KG

Für die Buchführung und den Jahresabschluss der AG & Co. KG gelten nach § 264a HGB die – im Vergleich zu Kaufleuten wie Personengesellschaften – verschärften bzw. ergänzenden Regelungen, wie sie auch für Kapitalgesellschaften gelten (§§ 264 ff. HGB).

Während also normale Kommanditgesellschaften erleichterte Rechnungslegungsvorschriften genießen, werden aufgrund der Haftungsbeschränkung an die AG & Co. KG härtere, wie für Kapitalgesellschaften übliche Anforderungen gestellt.