Aktienrückkauf

Aktienrückkauf Definition

Aktienrückkauf bedeutet, dass eine börsennotierte Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien eigene Aktien kauft.

Zulässig ist der Aktienrückkauf für die in § 71 Abs. 1 AktG genannten Gründe, der Aktienrückkauf ist unter Umständen auf maximal 10 % des Grundkapitals beschränkt (§ 71 Abs. 2 AktG). Die Unternehmen lassen sich entsprechende Aktienrückkaufprogramme in der Hauptversammlung genehmigen.

§ 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG ermöglicht den Erwerb eigener Aktien zur Einziehung (nach den für eine Kapitalherabsetzung geltenden Vorschriften, die Aktien verschwinden dadurch); durch den Aktienrückkauf sinkt die Zahl der sich in Umlauf befindlichen Aktien, der Gewinn je Aktie steigt dadurch und die Dividenden müssen auf weniger Aktien verteilt werden, wodurch die Dividende des einzelnen Aktionärs größer wird.

Weitere Gründe / Motive:

  • Das Unternehmen signalisiert dem Markt, dass es die eigenen Aktien für unterbewertet hält ("Wir kaufen nicht andere Aktien, sondern unsere eigenen – und wir müssen es ja wissen.");
  • überschüssige (d.h. nicht im Unternehmen z.B. für Investitionen benötigte) Liquidität wird an die verkaufenden Aktionäre ausgeschüttet; diese Ausschüttung kann steuerlich günstiger sein, als eine Ausschüttung über Dividenden (die der Kapitalertragsteuer unterliegen);
  • je nach Verwendung: bei einer Herabsetzung des Grundkapitals bzw. Einzug der Aktien vermindert sich das Eigenkapital, Kennzahlen wie die Eigenkapitalrendite steigen dadurch; oder man "hebt die zurückgekauften Aktien auf", um damit z.B. später Unternehmen gegen Aktien aufzukaufen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Aktienrückkauf durchzuführen: 1) Aktien über die Börse kaufen (Open Market Repurchase), 2) ein öffentliches Rückkaufangebot machen (Repurchase Tender Offer) oder 3) einzelnen Großaktionären Aktienpakete abkaufen (Negotiated Repurchase).

Beispiel

Beispiel: Aktienrückkauf zur Einziehung

Eine AG hat ein Grundkapital von 10.000.000 €, eingeteilt in 10.000.000 Stückaktien. Der angenommen konstante jährliche Gewinn betrage 20.000.000 €, wovon üblicherweise die Hälfte (10.000.000 €) ausgeschüttet wird.

Der Gewinn je Aktie betrug also 2 €, die Dividende je Aktie 1 €.

Kauft das Unternehmen 10 % der eigenen Aktien an der Börse zur Einziehung auf, sind nach der Einziehung und Kapitalherabsetzung lediglich noch 9.000.000 Stückaktien im Umlauf, der Gewinn je Aktie ist nun 20.000.000 € / 9.000.000 Aktien = 2,22 €, die Dividende je Aktie beträgt 10.000.000 € / 9.000.000 Aktien = 1,11 €.

Das Unternehmen hätte das Ergebnis je Aktie aber z.B. auch dadurch steigern können, dass es das Geld (das es jetzt für den Aktienrückkauf aufgewendet hat), in lukrative Geschäfte (neue Produkte, neue Geschäftsfelder, Firmenübernahmen etc.) investiert und dadurch der Gewinn steigt; Aktienrückkäufe werden deshalb oft von Unternehmen getätigt, die eine hohe Liquidität haben, aber aktuell keine lukrativen Investitionsmöglichkeiten (in der eigenen Branche) mehr finden.

Bzgl. der Bilanzierung des Aktienrückkaufs bzw. der eigenen Anteile vgl. Gezeichnetes Kapital.