Anlagenspiegel

Anlagenspiegel Definition

Die Bilanz zeigt bzgl. des Anlagevermögens lediglich die (Netto-)Buchwerte zum Jahresende und Jahresbeginn; die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt die Abschreibungen des Geschäftsjahrs.

Interessant sind aber auch Fragen wie:

  • wie viel wurde im Geschäftsjahr investiert? (Zugänge);
  • wie hoch sind die ursprünglich investierten Beträge? (historische Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten);
  • bis zu welchem Grad ist bereits abgeschrieben? (kumulierte Abschreibungen).

§ 284 Abs. 3 HGB fordert deshalb für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (kleine Kapitalgesellschaften sind nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB davon befreit), die Entwicklung des Anlagevermögens im Anhang des Jahresabschlusses darzustellen; üblicherweise erfolgt dies in einer Tabelle – dem Anlagenspiegel.

Alternative Begriffe: Anlagengitter, Anlagespiegel.

Anlagespiegel Beispiel

Beispiel: Anlagespiegel erstellen

Die Erstellung eines Anlagespiegels soll anhand einer Zeile (d.h. anhand einer Kategorie des Anlagevermögens) dargestellt werden:

Im Januar des Geschäftsjahrs wird eine Maschine mit Anschaffungskosten in Höhe von 100.000 € und einer Nutzungsdauer von 5 Jahren erworben. Die Abschreibung soll linear erfolgen.

Der Anfangsbestand bei den Maschinen sei hier 0, d.h., es handelt sich um die erste gekaufte Maschine. Die Maschine wird mit ihren Anschaffungskosten in die Spalte Zugänge eingetragen.

Der Anlagespiegel umfasst 3 Bereiche, die üblicherweise in einer großen Tabelle nebeneinander dargestellt werden (hier aus Platzgründen untereinander).

Historische Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Anlagespiegel – Teil 1 (Historische Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten)
Historische Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
  Anfangs­bestand Zugänge Abgänge Umbuchungen Endbestand
technische Anlagen und Maschinen 0 100.000 0 0 100.000

Kumulierte Abschreibung

Die Abschreibung auf die Maschine beträgt im Geschäftsjahr 20.000 € (100.000 € / 5 Jahre) und wird in die Spalte Zugänge im Bereich Kumulierte Abschreibung eingetragen.

In diesem Teil des Anlagenspiegels würden auch etwaige Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB in einer separaten Spalte (z.B. eingefügt nach der Spalte "Zugänge") dargestellt werden.

Anlagespiegel – Teil 2 (Kumulierte Abschreibung)
Kumulierte Abschreibungen
  Anfangs­bestand Zugänge Abgänge Umbuchungen Endbestand
technische Anlagen und Maschinen 0 20.000 0 0 20.000

Nettobuchwerte

Zieht man die kumulierten Abschreibungen in Höhe von 20.000 € von den historischen Anschaffungskosten in Höhe von 100.000 € ab, erhält man als Saldo den Nettobuchwert in Höhe von 80.000 € zum Jahresende, der mit dem in der Bilanz ausgewiesenen Wert übereinstimmt.

Anlagespiegel – Teil 3 (Nettobuchwerte)
Nettobuchwerte
  Anfangs­bestand Endbestand
technische Anlagen und Maschinen 0 80.000

Aus dem Anlagengitter kann man also ablesen, dass

  • im Geschäftsjahr 100.000 € investiert wurden;
  • das Anlagevermögen bereits zu 20 % abgeschrieben ist.

Sind in den Herstellungskosten etwaiger im Unternehmen selbst hergestellter Anlagegüter Zinsen für Fremdkapital einbezogen worden (was nur unter den restriktiven Voraussetzungen des § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB überhaupt möglich und deshalb eher die Ausnahme ist), ist nach § 284 Abs. 3 Satz 4 HGB für jeden Posten des Anlagevermögens anzugeben, welcher Betrag an Zinsen im Geschäftsjahr aktiviert worden ist (z.B. als Fußnote oder Davon-Vermerk).

Etwaige Änderungen in den Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe im Zusammenhang mit Zu- und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahrs sind nach § 284 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 HGB anzugeben.