Arbeitslosenquote

Arbeitslosenquote Definition

Die Arbeitslosenquote berechnet sich mit der Formel:

Arbeitslosenquote = Erwerbslose / (Erwerbstätige + Erwerbslose).

Dabei sind

  • Erwerbstätige alle, die selbständig (z. B. ein Arzt in eigener Praxis oder ein Gastwirt; inkl. mithelfender Familienangehöriger) oder abhängig beschäftigt sind (Arbeiter, Angestellte);
  • Erwerbslose (Arbeitslose) alle, die sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. Das sind somit Personen, die 1) keinen Job haben, aber 2) einen suchen (also ohne die, die sich aus privaten Gründen (Studium, Haushalt, große Erbschaft), weil sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder weil sie die Hoffnung aufgegeben haben, aus dem Arbeitsmarkt zurückgezogen haben).

Erwerbstätige und Erwerbslose zusammen werden auch als Erwerbspersonen bezeichnet.

Beispiel

Gibt es in einem Land in einem Monat 38 Mio. Erwerbstätige und 2 Mio. Arbeitslose, ist die Arbeitslosenquote: 2 Mio. / (38 Mio. + 2 Mio.) = 2 Mio. / 40 Mio. = 0,05 = 5 %.

Die Arbeitslosenquote wird von der Bundesagentur für Arbeit monatlich berechnet und veröffentlicht; daneben veröffentlicht das Statistische Bundesamt eine abweichende Erwerbslosenquote, die nach internationalen Standards berechnet wird.

Die Arbeitslosenquote ist eine der wichtigsten volkswirtschaftlichen Kennzahlen; eine hohe Arbeitslosenquote von 10 oder mehr % ist natürlich schlecht, Arbeitslosigkeit belastet die Betroffenen psychisch und finanziell (letzteres auch den Staat), die Gefahr von Langzeitarbeitslosigkeit steigt.

Teilweise wird aber auch eine sehr niedrige Arbeitslosenquote von 1 oder 2 % als Problem gesehen, da die Wirtschaft dann am Limit läuft und kaum Arbeitskräfte verfügbar sind.

Bei 3 % Arbeitslosenquote oder darunter spricht man oft bereits von Vollbeschäftigung in einer Volkswirtschaft.

Alternative Begriffe: Arbeitslosenrate.