Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Definition Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Das oftmals als EGT abgekürzte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit umfasste das Betriebsergebnis (EBIT) sowie das Finanzergebnis.

"Gewöhnliche Geschäftstätigkeit" in dem Sinne, als sowohl das operative Geschäft (das Kerngeschäft: bei einem Automobilhersteller die Herstellung und der Verkauf von PKW; bei einen Lebensmitteldiscounter der Verkauf von Lebensmitteln etc.) als auch finanzielle Erträge und Finanzierungsaufwendungen bei fast jedem Unternehmen jedes Jahr vorhanden und somit "gewöhnlich" sind (darüber hinaus gab es noch das außerordentliche Ergebnis).

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit entfällt ab 2016

Durch das BilRUG (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) entfällt das außerordentliche Ergebnis ab 2016 und als Konsequenz auch die vorangehende Zwischensumme "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" aus dem GuV-Schema (GuV-Posten Nr. 13 in dem unten aufgeführten Beispiel), die ja der Abgrenzung zum nun entfallenden außerordentlichen Ergebnis diente und deshalb nicht mehr benötigt wird.

EGT im Umsatzkostenverfahren

Das vor dem BilRUG ausgewiesene Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit war die in der folgenden Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren nach § 275 Abs. 3 HGB hervorgehobene Zwischensumme (Posten Nr. 13) in Höhe von 1.500.000 €:

GuV nach dem Umsatzkostenverfahren
  1. Umsatzerlöse 10.000.000
- 2. Herstellungskosten 6.000.000
= 3. Bruttoergebnis vom Umsatz 4.000.000
- 4. Vertriebskosten 1.000.000
- 5. Allgemeine Verwaltungskosten 600.000
+ 6. Sonstige betriebliche Erträge 200.000
- 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 600.000
=   Betriebsergebnis (EBIT) 2.000.000
+ 8. Erträge aus Beteiligungen 100.000
+ 9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 150.000
+ 10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 100.000
- 11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 50.000
- 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 800.000
= 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.500.000
+ 14. Außerordentliche Erträge 200.000
- 15. Außerordentliche Aufwendungen 100.000
= 16. Außerordentliches Ergebnis 100.000
- 17. Steuern vom Einkommen und Ertrag 400.000
- 18. Sonstige Steuern 0
= 19. Jahresüberschuss 1.200.000

EGT im Gesamtkostenverfahren

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit war (vor BilRUG) in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) Posten (Zwischensumme) Nr. 14.