Erweiterter Eigentumsvorbehalt

Erweiterter Eigentumsvorbehalt Definition

Der oftmals auch als Kontokorrentvorbehalt bezeichnete erweiterte Eigentumsvorbehalt bezieht sich nicht nur auf den gelieferten Gegenstand und die dazugehörige offene Rechnung. Vielmehr erlischt der Eigentumsvorbehalt erst, wenn alle offenen Rechnungen des Lieferanten bezahlt sind.

Beispiel: erweiterter Eigentumsvorbehalt

Beispiel für erweiterten Eigentumsvorbehalt

Ein Unternehmen liefert am 15. April 2011 sowie am 27. April 2011 jeweils Waren an den Kunden Meier und Müller OHG. Ist für die Lieferungen ein erweiterter Eigentumsvorbehalt vereinbart, besteht der Eigentumsvorbehalt für die gelieferten Waren solange, bis die beiden Rechnungen bezahlt sind.

Bezahlt der Kunde lediglich die Rechnung vom 15. April, kann der Lieferant beide Lieferungen (vom 15. sowie vom 27. April) zurückholen.