Europäische Aktiengesellschaft (SE)

Europäische Aktiengesellschaft Definition

Die Europäische Aktiengesellschaft bzw. Societas Europaea (kurz: SE) ist eine internationale Rechtsform, die auch in anderen EU-Ländern zu finden ist. Dadurch ist ein gewisser Bekanntheitsgrad der Rechtsform gegeben, der für die Investoren-/Kapitalmarktansprache ggf. von Bedeutung ist.

Eine europäische Aktiengesellschaft kann ihren Sitz in ein anderes EU-Land verlegen, ohne dass dazu die Auflösung der Gesellschaft oder die Errichtung einer neuen Gesellschaft im neuen Sitzland notwendig ist.

Das Grundkapital bzw. gezeichnete Kapital beträgt mindestens 120.000 € (Artikel 4 Abs. 2 SE-VO). Die Europäische Aktiengesellschaft muss ihrer Firma den Firmenzusatz "SE" voran- oder nachstellen (Artikel 11 SE-VO).

Die Leitung der SE kann durch einen Verwaltungsrat oder – wie auch bei der deutschen Aktiengesellschaft üblich – durch einen Vorstand und einen Aufsichtsrat (als Kontrollorgan) erfolgen.

Alternative Begriffe: Europa-AG, Europäische AG, Europäische Gesellschaft.