Fusion

Fusion Definition

Eine Fusion ist der Zusammenschluss zweier (oder selten mehrerer) Unternehmen; aus den bislang rechtlich selbständigen Unternehmen wird durch die Fusion ein Unternehmen.

Das kann

  • dadurch geschehen, dass Unternehmen A das Unternehmen B bei sich aufnimmt und eingliedert (in dem Fall "verschwindet" Unternehmen B bzw. geht rechtlich unter), sogenannte Verschmelzung durch Aufnahme oder
  • dadurch, dass Unternehmen A und Unternehmen B auf eine neugegründete Gesellschaft C verschmolzen werden (in dem Fall "verschwinden" Unternehmen A und B und es bleibt lediglich das neue Unternehmen C), sogenannte Verschmelzung durch Neugründung.

Fusionen bzw. Verschmelzungen können durch verschiedene Rechtsformen vorgenommen werden und sind deshalb in einem eigenen Gesetz, dem Umwandlungsgesetz, geregelt.

Die Gründe für Fusionen sind vielfältig: man möchte Größenvorteile (Economies of Scale) bzw. Synergieeffekte nutzen, das eigene Produktangebot erweitern oder ergänzen, andere Regionen / Märkte bedienen etc.

Fusionen sind u. U. genehmigungspflichtig (sogenannte Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt), da durch eine Fusion ggf. marktbeherrschende Unternehmen entstehen.

Die eigentliche Integrationsphase, bei der dann die Mitarbeiter, Daten, Prozesse etc. in die Organisation eingegliedert werden, nennt man Post-Merger-Integration. Diese bei Tausenden von Mitarbeitern der fusionierten Firmen und oft über Landesgrenzen hinweg zu managen, ist eine Herkulesaufgabe.

Viele Fusionen scheitern oder sind zumindest nicht so erfolgreich wie erwartet: die Synergieeffekte wurden überschätzt; Mitarbeiter haben Angst um ihre Stellen und sind verunsichert, was da auf sie zukommt; die Unternehmenskulturen passen nicht zusammen; die organisatorische Integration (IT-Systeme, Abläufe) gelingt nicht etc.

Alternative Begriffe: Firmenfusion, Firmenverschmelzung, Firmenzusammenschluss, Fusionierung, Merger, Unternehmensfusion, Unternehmensverschmelzung.