Gewinnvortrag / Verlustvortrag

Gewinnvortrag / Verlustvortrag Definition

Ein Gewinnvortrag ist Teil des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft (Bilanzposten Gewinnvortrag/Verlustvortrag, § 266 Abs. 3 A. IV. HGB).

Ein Gewinnvortrag entsteht, wenn nicht der gesamte Bilanzgewinn ausgeschüttet wird, sondern ein Teil auf neue Rechnung (d. h. in das nächste Geschäftsjahr) vorgetragen wird.

Aus einem Jahresfehlbetrag, der vorgetragen wird, wird im darauffolgenden Geschäftsjahr ein Verlustvortrag.

Alternative Begriffe: Ergebnisvortrag, Vortrag auf neue Rechnung.

Beispiel

Gewinnvortrag

Beispiel: Gewinnvortrag berechnen

Das Beispiel zum Bilanzgewinn sei an dieser Stelle fortgeführt:

Eine Aktiengesellschaft (AG) hat laut Gewinn- und Verlustrechnung im Geschäftsjahr 01 einen Jahresüberschuss von 1.200.000 €. Der Vorstand der AG beschließt, 400.000 € in die Gewinnrücklagen einzustellen, es verbleibt ein Bilanzgewinn in Höhe von 800.000 €.

Beschließt die Hauptversammlung, vom Bilanzgewinn in Höhe von 800.000 € lediglich 600.000 € auszuschütten, bleibt ein Restbetrag von 200.000 € bestehen.

Dieser Restbetrag in Höhe von 200.000 € wird auf neue Rechnung im Bilanzposten Gewinnvortrag vorgetragen.

Im Folgejahr stehen diese 200.000 € z. B. für eine Ausschüttung zur Verfügung (auch wenn kein Jahresüberschuss erzielt wird).

Ein Gewinnvortrag kann aber auch daraus entstehen, dass normalerweise runde Beträge als Dividende ausgeschüttet werden, z. B. 1,20 € pro Aktie, auch wenn die Verteilung des gesamten Bilanzgewinns auf die Aktien zu krummen Beträgen führt.

Angenommen, es gibt 500.000 Aktien der AG. Dann könnte jeder Aktionär pro Aktie 1,20 € erhalten und die 600.000 € wären verteilt.

Gäbe es aber z. B. 510.000 Aktien, ergäbe das rechnerisch 600.000 € / 510.000 Aktien = 1,1765 € (gerundet) pro Aktie und man würde dann eher einen runden Betrag wie 1,15 € pro Aktie ausschütten; dann blieben zudem (neben dem "gewollten Gewinnvortrag" von 200.000 €) 600.000 € - 510.000 × 1,15 € = 600.000 € - 586.500 € = 13.500 € für einen Gewinnvortrag übrig.

Verlustvortrag

Beispiel: Verlustvortrag

Ein Unternehmen erzielt im Geschäftsjahr 01 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 200.000 €

Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung in das Geschäftsjahr 02 vorgetragen und in den Bilanzposten Verlustvortrag eingestellt.