GmbH & Co. KG

GmbH & Co. KG Definition

Die Rechtsform GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft (also eine Personengesellschaft), bei der der Komplementär (persönlich haftender Gesellschafter) eine GmbH (Komplementär-GmbH) ist.

Dadurch wird die für einen Komplementär übliche unbeschränkte und persönliche Haftung beschränkt, da die GmbH als Komplementärgesellschaft nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet.

Als Ergebnis haftet bei dieser Gesellschaftsform niemand persönlich und unbeschränkt.

Im Gegensatz zur normalen Kommanditgesellschaft kann die GmbH & Co. KG auch von einer Person gegründet werden: eine Ein-Personen-GmbH wird Komplementär; der Gesellschafter der Komplementär-GmbH wird auch einziger Kommanditist.

Geschäftsführung und Vertretung

Die Geschäftsführung und Vertretung erfolgt durch den Komplementär (die GmbH) bzw. deren gesetzliche Vertreter, d.h. den oder die Geschäftsführer der GmbH. Für die Geschäftsführung und Vertretung erhält die GmbH i.d.R. eine Vergütung.

Auch für die Haftungsübernahme als persönlich haftende Gesellschafterin erhält die Komplementär-GmbH üblicherweise eine Haftungsvergütung, die in einer Festvergütung und/oder einem Gewinnanteil bestehen kann.

Firma der GmbH & Co. KG

Die Firma – der Name des Kaufmanns (hier: der GmbH & Co. KG), unter dem er seine Geschäfte betreibt (§ 17 Abs. 1 HGB) – muss eine Bezeichnung enthalten, welche die Haftungsbeschränkung kennzeichnet (§ 19 Abs. 2 HGB).

Beispiel: Firma einer haftungsbeschränkten Kommanditgesellschaft

Beispiel für die Firma einer GmbH & Co. KG:

  • Ferdinand Müller GmbH & Co. KG.

Rechnungslegung der GmbH & Co. KG

Für die Buchführung und den Jahresabschluss der GmbH & Co. KG gelten nach § 264a HGB die – im Vergleich zu Kaufleuten wie Personengesellschaften – verschärften bzw. ergänzenden Regelungen, wie sie auch für Kapitalgesellschaften gelten (§§ 264 ff. HGB).