Herstellkosten

Definition Herstellkosten

Die Herstellkosten sind ein Begriff der Kostenrechnung – die Finanzbuchhaltung spricht von Herstellungskosten, die anders definiert sind – und bezeichnen die Kosten, die mit der Herstellung eines Produktes oder einer Dienstleistung (Produktionskosten) verbunden sind.

D.h., Herstellkosten werden erfasst, bis das Produkt im Warenausgangslager liegt, die danach anfallenden Kosten (z.B. für den Vertrieb oder Versand) zählen nicht zu den Herstellkosten.

Die Herstellkosten werden i.d.R. mit einem Kalkulationsschema ermittelt, das die einzelnen Kostenbestandteile aufaddiert.

Umfang der Herstellkosten

Die Herstellkosten umfassen

  • Materialkosten, d.h. Materialeinzelkosten und -gemeinkosten sowie
  • Fertigungskosten, d.h. Fertigungseinzelkosten und -gemeinkosten.

Verwaltungs- und Vertriebskosten zählen nicht zu den Herstellkosten. Allerdings bilden die Herstellkosten die Basis, auf die die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkostenzuschlagssätze aufgeschlagen werden, um die Selbstkosten zu ermitteln.

Unterschied zwischen Herstellkosten und Herstellungskosten

Während der Begriff Herstellkosten im Rahmen der Kostenrechnung verwendet wird, bezeichnen die Herstellungskosten die Kosten, die im Rahmen der Bilanzierung für die Bewertung von Vermögensgegenständen wie z.B. Vorräten oder selbsterstellten Maschinen anzusetzen sind (vgl. § 253 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 255 Abs. 2 und 2a HGB).

Bei Herstellungskosten dürfen lt. § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB auch angemessene Anteile der Kosten der allgemeinen Verwaltung einbezogen werden (d.h., im Falle der Ausübung dieses Wahlrechts übersteigen die Herstellungskosten die Herstellkosten).

Allerdings dürfen die für Bilanzierungszwecke ermittelten Herstellungskosten keine kalkulatorischen Kosten enthalten, während in die Herstellkosten bei Bedarf auch kalkulatorische Kosten einbezogen werden.

Berechnung der Herstellkosten

Bzgl. eines Beispiels zur Berechnung von Herstellkosten vgl. das Kalkulationsschema.