Kalkulatorische Miete

Kalkulatorische Miete Definition

Die kalkulatorische Miete gehört zu den kalkulatorischen Kosten. Sie wird für eigene Räume, für die keine Miete an fremde Vermieter zu leisten ist (bzw. keine anderen, vergleichbaren Raumkosten wie Gebäudeabschreibungen anfallen), analog der ortsüblichen Miete angesetzt.

Warum? — ein Unternehmen, das Räume anmieten muss, erhält dafür eine Mietrechnung, die in der Buchhaltung verbucht wird und als Kostenbestandteil automatisch in die Kostenrechnung eingeht.

Ist das Unternehmen hingegen Eigentümer der Räume (z.B. ein Einzelhändler, dem sein Ladenlokal gehört) und ist das Gebäude bereits vollständig abgeschrieben (z.B. weil es bereits sehr alt ist), gehen keine Raumkosten in die Kostenrechnung ein.

Die kalkulatorische Miete wird in dem Fall angesetzt, um diese Verzerrung der Kostensituation auszugleichen.

Beispiel für kalkulatorische Miete

Beispiel: kalkulatorische Miete

Ein Warenhauskonzern betreibt ein Kaufhaus in bester Innenstadtlage. Das Kaufhaus ist bereits seit 1960 im Besitz des Unternehmens, die Abschreibung ist mittlerweile ausgelaufen. D.h., in der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens werden für das Kaufhausgebäude keine Abschreibungen ausgewiesen.

Angenommen, das Kaufhaus erzielt einen Gewinn laut Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 1 Mio. Euro. Die Miete, die das Unternehmen bezahlen müsste, um das Kaufhaus z.B. anzumieten (wenn es ihr denn nicht gehören würde), betrage 3 Mio. Euro.

Setzt man nun diese 3 Mio. Euro als kalkulatorische Miete in einer Kostenrechnung an, ergibt sich ein negatives Betriebsergebnis des Kaufhauses in Höhe von 2 Mio. Euro.

Das Unternehmen würde wirtschaftlich ggf. besser dastehen, wenn es den Kaufhausbetrieb z.B. einem anderen Unternehmer überlässt und das Kaufhaus vermietet. In dem Fall würde es 3 Mio. Euro Mieterlöse erzielen, im Vergleich zu der 1 Mio. Euro Gewinn aus dem Kaufhausbetrieb.

Bereitstellung entscheidungsrelevanter Informationen

Der Einbezug der kalkulatorischen Kosten sorgt in dem Fall für die richtige Abbildung des wirtschaftlichen Sachverhalts und unterstützt somit das Treffen unternehmerischer Entscheidungen.