Kapitalbindung

Kapitalbindung Definition

Kapitalbindung bezeichnet die Tatsache, dass in einem Unternehmen das Kapital i.d.R. nicht in Form von Geld vorliegt, sondern – zumindest vorübergehend – in Vermögensgegenständen gebunden ist.

Beispiel: Kapitalbindung im Umlaufvermögen

Hat der Kunde des Unternehmens eine Zahlungsfrist von 2 Wochen für die Begleichung einer Rechnung über 100.000 €, so sind diese 100.000 € bis zur Bezahlung der Rechnung im Bilanzposten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebunden. Die Kapitalbindungsdauer beträgt 2 Wochen.

Kapitalbindung ist mit Kosten verbunden, da das gebundene Kapital finanziert werden muss (Kapitalbindungskosten).

Eine geringe Kapitalbindung – die im Beispiel durch eine Verkürzung der Zahlungsfrist für den Kunden erreicht werden kann – ist i.d.R. positiv für das Unternehmen: es kommt schneller an sein Geld bzw. benötigt weniger Geld zur Finanzierung des Unternehmens.

An einem einfachen Beispiel dargestellt könnten die Bilanzen vor und nach Kapitalbindung so aussehen:

Bilanz vor Kapitalbindung
Aktiva   Passiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 100.000 € Gezeichnetes Kapital 25.000 €
    Bankdarlehen 75.000 €
Bilanzsumme 100.000 € Bilanzsumme 100.000 €

Die Bilanz, nachdem die Kapitalbindung durch Bezahlung der Rechnung entfallen ist:

Bilanz nach Bezahlung der Rechnung
Aktiva   Passiva
Bankguthaben 25.000 € Gezeichnetes Kapital 25.000 €
Bilanzsumme 25.000 € Bilanzsumme 25.000 €

D.h., ohne die Kapitalbindung in den Forderungen (z.B., wenn alle Kunden bar oder mit Vorauskasse bezahlen würden) bräuchte das Unternehmen kein Bankdarlehen und müsste keine Zinsen bezahlen.

Das Kapital ist aber auch noch in anderen Vermögenswerten wie Vorräten und Anlagevermögen (und dort sehr lange) gebunden.

Alternative Begriffe: Gebundenes Kapital.

Beispiel Kapitalbindung

Für ein Beispiel zur Berechnung der Kapitalbindungsdauer in Tagen vgl. das Beispiel zu Umschlagshäufigkeit bzw. Cash Conversion Cycle.