Kurzfristige Preisuntergrenze

Kurzfristige Preisuntergrenze Definition

Die kurzfristige Preisuntergrenze (oftmals in der Kostenrechnung als KPU abgekürzt)

  • liegt dort, wo die variablen Kosten gerade noch gedeckt werden (d.h., die Fixkosten werden nicht gedeckt)
  • findet z.B. Anwendung bei Entscheidungen über eine Auftragsannahme (Beispiel: Soll ich den von einem wichtigen Kunden angebotenen Großauftrag zu einem Preis unterhalb meines "Listenpreises" (Normalpreis) annehmen?).

Der Begriff kurzfristige Preisuntergrenze ist evtl. etwas missverständlich: es geht nicht um eine Preisuntergrenze, die kurzfristig im Sinne von z.B. "gültig für 4 Wochen" ist, sondern um die Preisuntergrenze im Einzelfall bzw. in der konkreten Entscheidungssituation.

Alternative Begriffe: absolute Preisuntergrenze.

Kurzfristige Preisuntergrenze Formel

Die kurzfristige Preisuntergrenze lässt sich als Formel wie folgt darstellen:

Kurzfristige Preisuntergrenze = variable Kosten (pro Stück).

In Höhe der Fixkosten entsteht dann ein negatives Betriebsergebnis.

Beispiel: kurzfristige Preisuntergrenze berechnen

Die kurzfristige Preisuntergrenze berechnen heißt die variablen Kosten pro Stück (variable Stückkosten) berechnen.

Beispiel: Preisuntergrenze berechnen

Die km-Kosten einer Mietwagenfirma betragen 1 Euro je gefahrenen km (Selbstkosten) und enthalten die Benzinkosten, die Versicherung, die Kfz-Steuer, die Abschreibung für den PKW sowie weitere Kosten.

Langfristige Preisuntergrenze: Basis für den "Listenpreis"

D.h., die Mietwagenfirma verdient erst Geld, sofern sie den km für mehr als 1 Euro (die langfristige Preisuntergrenze) berechnet.

Kurzfristige Preisuntergrenze: Basis für Verhandlungsspielraum

Angenommen, die variablen Kosten (Benzin) betragen lediglich 0,20 Euro je km (variable Stückkosten).

Kurzfristig könnte die Mietwagenfirma somit auch einen Auftrag annehmen, der unter 1 Euro, aber über 0,20 Euro je km (kurzfristige Preisuntergrenze) liegt.

Bietet ein Kunde z.B. 0,50 Euro je km für eine Strecke von 1.000 km, so deckt dieser Zusatzauftrag zwar nicht die Selbstkosten in Höhe von 1 Euro je km, die Differenz (0,30 Euro = Deckungsbeitrag) zwischen Verkaufspreis (0,50 Euro) und variablen Kosten (0,20 Euro) deckt jedoch zumindest einen Teil der Fixkosten (Versicherung, Kfz-Steuer etc.) des Unternehmens.

Auswirkung der Entscheidung

Nimmt das Unternehmen den Auftrag an, hat es

  • Mehrkosten in Höhe von 1.000 km × 0,20 Euro = 200 Euro und einen
  • Mehrerlös in Höhe von 1.000 km × 0,50 Euro = 500 Euro.

D.h., bei Auftragsannahme hat das Unternehmen 300 Euro mehr in der Kasse, als wenn es den Auftrag ablehnt.

Zusammenhang: Deckungsbeitrag und kurzfristige Preisuntergrenze

Die kurzfristige Preisuntergrenze ist eng mit der Deckungsbeitragsrechnung verknüpft.

Die kurzfristige Preisuntergrenze liegt dort, wo ein Deckungsbeitrag (d.h. die Differenz zwischen dem Erlös pro Stück und den variablen Kosten pro Stück) in Höhe von 0 erzielt wird.