LiFo

LiFo Definition

Die LiFo-Methode ist eines der nach § 256 HGB zulässigen Bewertungsvereinfachungsverfahren bzw. Verbrauchsfolgeverfahren für das Vorratsvermögen.

Das LiFo-Verfahren unterstellt, dass die zuletzt angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens zuerst verbraucht oder veräußert worden sind (last in — first out).

Die LiFo-Methode ist auch steuerlich zulässig (§ 6 Abs. 1 Nr. 2a. EStG).

Alternative Begriffe: LiFo-Prinzip.

LiFo Methode Beispiel

Beispiel: LiFo-Methode

Ein Baumarkt kauft am 14. Januar sowie am 19. September jeweils einen Hammer ein. Die Nettoeinkaufspreise sind 10 € (Einkauf vom 14. Januar) sowie 12 € (Einkauf vom 19. September).

Am Bilanzstichtag 31. Dezember befindet sich noch 1 Hammer auf Lager, d.h. einer wurde im Geschäftsjahr an Kunden verkauft.

Für die Vorratsbewertung stellt sich nun die Frage: mit welchem Wert wird der Hammer in der Bilanz angesetzt?

Einzelbewertung

Können die Vermögensgegenstände (hier: Hammer) unterschieden werden (z.B. anhand einer eindeutigen Produktidentifikationsnummer), wüsste das Unternehmen, welcher Hammer verkauft wurde und welcher noch auf Lager liegt. Das ist aber nicht immer der Fall bzw. es ist sehr aufwendig, jedes Produkt einzeln zu bewerten.

LiFo-Verfahren

Wendet das Unternehmen die LiFo-Methode als Bewertungsvereinfachung an, ergibt sich folgendes Bild:

Es wird unterstellt, dass der zuletzt erworbene Hammer (der vom 19. September für 12 €) zuerst verkauft wurde. Somit gilt als noch im Lager befindlicher Hammer der am 14. Januar für 10 € erworbene.

Die Hammer-Vorräte werden deshalb mit 10 € bewertet.

Hinweis

Da es sich bei Vorräten um Umlaufvermögen handelt, ist noch das strenge Niederstwertprinzip zu beachten.

Bei steigenden Einkaufspreisen führt die LiFo-Methode zu einer niedrigeren Vorratsbewertung als z.B. eine Durchschnittsbewertung oder die FiFo-Methode.

Bzgl. der daraus resultierenden Gewinnauswirkung vgl. das FiFo-Beispiel.

LiFo vs. Durchschnittsbewertung und FiFo

Die Durchschnittsbewertung nach § 240 Abs. 4 HGB würde für das o.g. Beispiel zu einem Bilanzansatz von 11 € für den Hammer führen: (10 € + 12 €) / 2.

Die FiFo-Methode (First In — First Out) würde zu einer Bewertung von 12 € führen.