Nennwertaktie

Nennwertaktie Definition

Die auch als Nennbetragsaktie bezeichnete Nennwertaktie lautet auf einen festen Nennwert bzw. Nominalwert.

Der Nennwert ist der Wert, der auf der Aktie steht (so wie 5 € auf dem 5-€-Schein stehen). Der Mindestnennwert ist 1 €, § 8 Abs. 2 AktG. Der Nennwert multipliziert mit der Anzahl der Aktien ergibt das Grundkapital der Aktiengesellschaft.

Beispiel: Nennwertaktien und Grundkapital

Es werden 1.000.000 Nennwertaktien mit einem Nennwert von 5 € ausgegeben. Das Grundkapital bzw. Gezeichnete Kapital beträgt dann 5 Mio. €.

Dasselbe Grundkapital von 5 Mio. € könnte auch dadurch geschaffen werden, dass 5 Mio. Nennwertaktien mit einem Nennwert von 1 € ausgegeben werden. Dadurch wird das ganze kleinteiliger: mit der 5-€-Nennwertaktie im Beispiel kann ein Anleger ein Millionstel des Unternehmens kaufen oder verkaufen, mit der 1-€-Nennwertaktie hingegen auch ein Fünfmillionstel.

Die Börsenkurse der 1-€-Nennwertaktie wären (aufgrund des fünffach geringeren Anteils am Grundkapital / am Unternehmen) nur ein Fünftel des Börsenkurses der 5-€-Nennwertaktie; dadurch erscheinen die Aktienkurse optisch günstiger (z.B. 50 € Kurswert statt 250 €), sie sind aber natürlich nicht wirklich günstiger, da man ja 5 Stück der 1-€-Nennwertaktie braucht, um denselben Anteil wie mit einer 5-€-Nennwertaktie zu halten.

Eine Ausgabe unter Nennwert (sogenannte Unterpari-Emission) ist nicht zulässig, eine Ausgabe über dem Nennwert mit einem Aufgeld (Agio) ist hingegen erlaubt und üblich. Das Aufgeld wird in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt.

Es müssen mindestens 25 % des Nennwerts zuzüglich Agio einbezahlt sein.

Gibt ein Unternehmen Nennwertaktien aus, kann es daneben keine Stückaktien haben. Das Unternehmen muss sich für eine der beiden Aktiengattungen entscheiden (§ 8 Abs. 1 AktG).

Während der Nennwert einer Aktie konstant bleibt, verändert sich der Börsenkurswert permanent. Der Börsenkurs spiegelt den jeweils auf Angebot und Nachfrage basierenden Preis der Aktie wider.