Rücklagen

Rücklagen Definition

Rücklagen sind – neben Gezeichnetem Kapital, Gewinnvortrag und Jahresüberschuss – Teil des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft.

Zu den Rücklagen zählen zum einen

  • die Kapitalrücklage, die von außen durch die Anteilseigner gespeist wird sowie zum anderen
  • die Gewinnrücklagen, die durch Gewinneinbehaltung – für Aktiengesellschaften und Unternehmergesellschaften ("Mini-GmbHs") teilweise gesetzlich vorgeschrieben – im Rahmen der Innenfinanzierung entstehen.

Rücklagen sind in der Bilanz aus der Passivaseite ersichtlich: sie umfassen bei Kapitalgesellschaften die in § 266 Abs. 3 A. II. und III. HGB aufgeführten Bilanzposten.

Die Rücklagenbildung stärkt das Eigenkapital des Unternehmens, senkt das Risiko und erhöht die finanzielle Stabilität und Unabhängigkeit.

Umgangssprachlich versteht man unter Rücklagen oft "Geld auf der hohen Kante". Rücklagen im Unternehmen bestehen hingegen nicht (zwingend) in Geld, sondern können auch in Form von Vorräten oder Anlagevermögen gebunden sein.

Die Höhe der Rücklagen lässt bei Unternehmen keine Schlüsse bzgl. der Liquidität zu.

Alternative Begriffe: offene Rücklagen.

Rücklagen in der Bilanz

Die Rücklagen sind bei einer Kapitalgesellschaft (v.a. GmbH, AG) nach § 266 Abs. 3 A. HGB in den Bilanzposten des Eigenkapitals enthalten:

Rücklagen einer Kapitalgesellschaft
Bilanz
    Gezeichnetes Kapital ... €
    Kapitalrücklage ... €
    Gewinnrücklagen ... €
    Gewinnvortrag/Verlustvortrag ... €
    Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ... €

Rücklagen — Rückstellungen

Rücklagen unterscheiden sich von den begrifflich ähnlichen Rückstellungen dadurch, dass Rücklagen zum Eigenkapital gehören (z.B. Gewinnrücklagen, die aus den Jahresüberschüssen des Unternehmens gebildet werden und den Eigentümern zustehen), während Rückstellungen Fremdkapital bzw. Schulden darstellen (d.h., Gläubigern des Unternehmens zustehen).

Offene Rücklagen — Stille Rücklagen

Neben den hier beschriebenen offenen Rücklagen gibt es noch die sogenannten stillen Rücklagen, die jedoch nicht Teil des in der Bilanz ausgewiesenen Eigenkapitals sind (vgl. Stille Reserven).