Sachkapitalerhöhung

Sachkapitalerhöhung Definition

Bei der Sachkapitalerhöhung erfolgt die Kapitalerhöhung – die Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft – durch die Ausgabe neuer Aktien nicht gegen Geld, sondern gegen Sachwerte.

Sachwerte

Bei den Sachwerten kann es sich um einzelne Vermögensgegenstände wie zum Beispiel ein Grundstück oder ein Patent, aber auch um ganze Unternehmen handeln.

Prüfung

Der Wert von Sachwerten ist nicht so einfach zu beurteilen wie der Wert von Geld.

Bei einer Immobilie, einem Auto oder einer Maschine geht das noch, bei einem Patent ist es hingegen schon nicht einfach und bei einem ganzen Unternehmen erst recht nicht.

Deshalb verlangen § 183 Abs. 3 und § 205 Abs. 5 AktG, dass bei einer Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen bzw. einer Ausgabe der Aktien gegen Sacheinlagen eine Prüfung durch einen oder mehrere Prüfer stattzufinden hat, um die Werthaltigkeit der Sacheinlage zu gewährleisten.

Ausnahmefall

Die Sachkapitalerhöhung stellt den Ausnahmefall der Kapitalerhöhung da, während die Barkapitalerhöhung der Regelfall ist.

Warum? Meist führen Unternehmen Kapitalerhöhungen durch, weil sie frisches Geld benötigen, um wachsen, investieren, das Eigenkapital und die Liquidität stärken oder andere Unternehmen aufkaufen zu können.

Dafür benötigen sie Geld als „universelles Mittel“, mit dem sich unterschiedliche Ziele und Absichten umsetzen lassen.

Zudem sind Sachkapitalerhöhungen aufgrund der Anforderungen (Prüfung) aufwändiger.