Sonderausgaben

Sonderausgaben Definition

Sonderausgaben können bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden (teilweise allerdings nur beschränkt) und mindern dadurch die steuerliche Bemessungsgrundlage und die Einkommensteuer.

Sonderausgaben stellen Belastungen dar, die zwar den privaten Bereich des Steuerpflichtigen betreffen (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 1 EStG: Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind), aber die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen mindern (die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei der Besteuerung ist eines der Ziele bzw. der Grundsätze des Einkommensteuerrechts). Dazu zählen z.B. Unterhaltsleistungen an geschiedene Ehegatten, Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen (Altersvorsorgeaufwendungen) und Krankenversicherungen, Schulgeld etc.

Die einzelnen Sonderausgaben sind in den §§ 10 ff. EStG geregelt. Der Sonderausgaben-Pauschbetrag beträgt nach § 10c EStG 36 € bzw. 72 € bei zusammen veranlagten Ehegatten.