Steuerbilanz

Steuerbilanz Definition

Die Steuerbilanz (kurz: StB) wird aus der Handelsbilanz abgeleitet. Dies ist dann notwendig, wenn die Handelsbilanz Ansätze oder Beträge enthält, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen (was aufgrund der Ansatz- und Bewertungsunterschiede regelmäßig der Fall ist).

Laut § 60 Abs. 2 EStDV ist jedoch nicht zwingend eine Steuerbilanz zu erstellen, es genügt auch eine steuerliche Anpassungsrechnung, bei der die handelsbilanziellen Ansätze oder Beträge durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften angepasst werden.

Dem Finanzamt geht es weniger um die unterschiedlichen Bilanzansätze als vielmehr um die daraus resultierende Anpassung des steuerlichen Gewinns. Der steuerliche Gewinn ist aufgrund der Unterschiede ein anderer als der Gewinn laut handelsbilanzieller Gewinn- und Verlustrechnung; aus den Ansatz- und Bewertungsunterschieden ergeben sich zudem in der Handelsbilanz latente Steuern.

Beispiel

Abgeleitet aus dem Beispiel zu latenten Steuern: Macht ein Unternehmen von dem Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB für Entwicklungskosten eines neuen Produktes Gebrauch und aktiviert in der Handelsbilanz 1 Mio. € als selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, muss dies für die Steuerbilanz korrigiert werden, da hier der Ansatz verboten ist (§ 5 Abs. 2 EStG).

Es kann eine Steuerbilanz erstellt werden, in der die selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit 0 € angesetzt werden oder alternativ werden nach § 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV Zusätze oder Anmerkungen zu dem Posten in der Handelsbilanz gemacht, aus denen hervorgeht, dass der Vermögensansatz und damit der steuerliche Gewinn um 1 Mio. € niedriger ausfällt.

Eine früher oft angestrebte Einheitsbilanz – Handelsbilanz und Steuerbilanz sind identisch – ist kaum noch anzutreffen.

Alternative Begriffe: steuerlicher Jahresabschluss.