Termingeschäfte

Termingeschäft Definition

Bei einem Termingeschäft vereinbaren zwei Vertragsparteien den Austausch bestimmter Güter, Währungen oder Zinsen zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt.

Unternehmen sichern sich damit ab, z.B.

  • gegen den Verfall einer Währung (z.B. wenn sie Umsätze in ausländischer Währung erzielen),
  • gegen steigende Einkaufspreise für Rohstoffe oder
  • gegen ein steigendes Zinsniveau (im Falle eines variabel verzinslichen Darlehens).

Termingeschäfte können direkt zwischen den Vertragsparteien vereinbart und damit individuell gestaltet werden (als sog. over the counter bzw. OTC-Derivate) oder standardisiert und über die Börse handelbar als sog. Futures.

Alternativ zu Termingeschäften können Optionen zur Absicherung genutzt werden.

Arten von Termingeschäften

Devisentermingeschäfte

Im Rahmen eines Devisentermingeschäfts schließen zwei Parteien einen Vertrag, wonach die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei jeweils Devisen zu einem bestimmten Zeitpunkt und zu einem bestimmten Kurs abnehmen muss.

Beispiel für Devisentermingeschäft

Ein deutscher Automobilhersteller exportiert einen großen Teil seines Absatzes in den US-Dollar-Raum.

Zur Absicherung gegen Währungsverluste trifft er mit einem amerikanischen Softwareunternehmen, das einen Großteil seiner Umsätze in Europa erzielt, eine Vereinbarung, wonach jeweils zum Quartalsende 1 Mrd. US-Dollar in Euro zum Umrechnungskurs von 1,25 US-Dollar/Euro getauscht werden.

D.h., der deutsche Automobilhersteller liefert dem amerikanischen Softwareunternehmen z.B. zum 31. März 1 Mrd. US-Dollar und erhält dafür 800 Mio. Euro.

D.h., sowohl das deutsche als auch das amerikanische Unternehmen haben eine sichere Planungsgrundlage und sind gegen Währungsschwankungen abgesichert.

Warentermingeschäfte

Bei einem Warentermingeschäft bezieht sich der Vertrag auf den Bezug einer bestimmten Ware (z.B. Weizen) oder eines Rohstoffs (z.B. Erdöl, Edelmetalle) zu einem bestimmten Zeitpunkt und zu einem bestimmten Preis.

Forwards

Forwards sind ebenfalls unbedingte Termingeschäfte, im Gegensatz zu den Futures werden sie jedoch nicht an der Börse gehandelt.