Unternehmergesellschaft (UG)

Unternehmergesellschaft Definition

Eine Unternehmergesellschaft (kurz: UG) ist eine Sonderform der GmbH. Die Unternehmensform UG wurde durch den § 5a GmbHG im Jahr 2008 eingeführt. Die UG ist wie die GmbH eine juristische Person bzw. Kapitalgesellschaft mit einer Haftungsbeschränkung; die Unternehmergesellschaft wird entsprechend im GmbHG geregelt und es gelten die Regelungen der GmbH (Vertretung der UG durch die Geschäftsführer, Eintragung der UG ins Handelsregister etc.).

Der wesentliche Unterschied zur GmbH ist, dass kein Mindeststammkapital in Höhe von 25.000 € benötigt wird. Das Stammkapital muss lediglich mindestens 1 € betragen (§ 5a Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 2 GmbHG, wonach der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils auf volle Euro lauten muss); bei einem sehr geringen Stammkapital der UG ist allerdings das Risiko einer Überschuldung hoch. Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG).

Die UG muss allerdings nach § 5a Abs. 3 GmbHG eine gesetzliche Rücklage bilden, in die jährlich 25 % des um einen Verlustvortrag des Vorjahres verminderten Jahresüberschusses eingestellt werden müssen, vgl. das Beispiel zu Gewinnrücklagen. Damit wird das zunächst ggf. schwache Eigenkapital über die Jahre aufgefüllt.

Die Gründungskosten einer UG sind im Vergleich zur GmbH geringer, da ein Musterprotokoll verwendet werden kann.

Die Firma muss die Bezeichnung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" führen (§ 5a Abs. 1 GmbHG).

Alternative Begriffe: 1 Euro GmbH, Mini-GmbH, UG Gesellschaft.

UG Bilanzierungspflicht

Die UG unterliegt als Kaufmann kraft Rechtsform (§ 13 Abs. 3 GmbHG) der Buchführungspflicht. Da die UG oftmals klein ist, kann sie i.d.R. die Rechnungslegungserleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bzw. Kleinstkapitalgesellschaften (vgl. Größenklassen) in Anspruch nehmen.

UG Steuern

Die UG unterliegt als Kapitalgesellschaft bzw. Sonderform der GmbH der Körperschaftsteuer (sowie dem darauf entfallenden Solidaritätszuschlag) und der Gewerbesteuer.

Daraus ergibt sich einer Steuerbelastung von ca. 30 % (abhängig vom Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde) auf Unternehmensebene. Ausschüttungen der UG unterliegen der Abgeltungssteuer.

UG & Co. KG

Analog zur normalen GmbH bei der GmbH & Co KG kann auch die UG Komplementärin einer UG & Co. KG sein, also einer Kommanditgesellschaft, bei der die vollhaftende Komplementärin die UG ist (wodurch im Ergebnis eine Haftungsbeschränkung erreicht wird).