Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Definition

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen i. S. d. § 266 Abs. 3 C. 6. HGB stellen einen vorrangigen Ausweis vor dem Ausweis von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder auch sonstigen Verbindlichkeiten dar; d. h., eine offene Rechnung für eine Lieferung von einem verbundenen Unternehmen würde hierunter ausgewiesen.

Verbundene Unternehmen werden über § 271 Abs. 2 HGB definiert als Unternehmen, die als Mutter- oder Tochterunternehmen in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens einzubeziehen sind (oder die aufgrund der Befreiungsvorschrift des § 296 HGB nicht einbezogen werden), vgl. das Beispiel zu Anteile an verbundenen Unternehmen.

Beispiel

Die Mutter AG als Muttergesellschaft eines Konzerns erhält am 23. Dezember 01 Waren im Wert von (brutto) 119.000 € von der Tochter GmbH.

Eigentlich sind das "dem Wesen nach" Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i. S. d. § 266 Abs. 3 C. 4. HGB (und würden die Waren von einem anderen, konzernfremden Lieferanten geliefert, würden sie auch darunter ausgewiesen werden).

Hat die Mutter AG die Rechnung bis zum 31. Dezember noch nicht bezahlt, weist die Mutter AG in ihrer Bilanz zum 31. Dezember 01 119.000 € Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus.

Der Grund für den separaten Ausweis ist, dass die Konzernverflechtungen aufgezeigt werden.

Nach § 265 Abs. 3 HGB ist, sofern eine Schuld (hier: die Lieferverbindlichkeiten) unter mehrere Posten der Bilanz fällt (hier: Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen), die Mitzugehörigkeit zu anderen Posten bei dem Ausweisposten i. d. R. zu vermerken ("davon aus Lieferungen und Leistungen: 119.000 €") oder im Anhang anzugeben, wenn dies zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses erforderlich ist (wenn diese einen wesentlichen Teil des Bilanzpostens ausmachen).

Es wäre aber auch durchaus möglich, die obige Rechnung unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen einzuordnen und dort einen Vermerk zu machen: "davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 119.000 €".