Werbungskosten

Werbungskosten Definition

Werbungskosten werden in § 9 Abs. 1 EStG definiert als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.

Werbungskosten bezeichnen die Ausgaben im Rahmen der Überschusseinkünfte, also der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit / aus Kapitalvermögen / aus Vermietung und Verpachtung sowie aus sonstigen Einkünften im Sinne des § 22 EStG.

Wie bei Unternehmen, bei denen nur der Gewinn zu versteuern ist, soll auch bei Arbeitnehmern oder Vermietern nur das besteuert werden, was nach Abzug der Kosten „übrig bleibt“ (der Überschuss).

Werbungskosten vs. Betriebsausgaben

Bei den Gewinneinkünften hingegen (also den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit) spricht man von Betriebsausgaben (siehe Einkunftsarten).

Beispiele

Beispiele für Werbungskosten

Ein Arbeitnehmer kauft sich Fachbücher, um in seinem Arbeitsgebiet auf dem laufenden zu bleiben. Die Kosten für die Bücher stellen Werbungskosten dar, da er damit seine Einnahmen (letztlich seinen Arbeitsplatz) sichert und erhält.

Ein Vermieter lässt die Wohnung, die er vermietet, renovieren. Er sichert damit seine Einnahmen, da die vermietete Wohnung sonst wohl irgendwann nicht mehr vermietbar wäre. Die Renovierungskosten stellen somit ebenfalls Werbungskosten dar.

Die Werbungskosten mindern in beiden Fällen die Einnahmen: im ersten Fall die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, im zweiten Fall die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Werbungskostenpauschalen

Im Grundsatz setzt man Werbungskosten einzeln an, zum Beispiel ein Fachbuch für 50 Euro; § 9a EStG sieht aber zur Vereinfachung Pauschalen vor; so können Arbeitnehmer beispielsweise nach § 9a Satz 1 Nr. 1 a) EStG zumindest immer – wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden – einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag (von 1.230 Euro für das Jahr 2023) als Werbungskosten ansetzen (auch wenn sie keine Werbungskosten hatten / nachweisen können).

Vorweggenommene und nachträgliche Werbungskosten

Werbungskosten können anfallen, bevor Einkünfte erzielt werden (vorweggenommene Werbungskosten), zum Beispiel Schuldzinsen, die während der Bauzeit einer zu vermietenden Immobilie anfallen.

Werbungskosten können auch anfallen, nachdem Einkünfte erzielt wurden bzw. nachdem die Tätigkeit aufgegeben wurde (Nachträgliche Werbungskosten), beispielsweise Zinsen nach Ende einer Vermietung für ein früheres Renovierungsdarlehen.

In der Regel laufen Werbungskosten aber parallel zur Einnahmenerzielung.