Aktie / Aktienarten

Aktie Definition

Was ist eine Aktie? — eine Aktie ist ein übertragbares Wertpapier mit einem bestimmten (ggf. nur rechnerischen) Nennwert, das die Mitgliedsrechte und v.a. das Miteigentum an einer Aktiengesellschaft (AG) verbrieft (Teilhaberpapiere).

Der Eigentümer einer Aktie ist als Aktionär "abstrakter" Eigentümer der AG: ihm gehört ein Anteil am Reinvermögen; allerdings nicht in der Form, dass ihm z.B. ein Teil der Vorräte oder Maschinen zusteht.

Je nach Ausgestaltung der Aktie unterscheidet man verschiedene Aktienarten bzw. Aktiengattungen:

  • Stammaktien und Vorzugsaktien;
  • Inhaberaktien und Namensaktien;
  • Nennwertaktien und Stückaktien.

Der Begriff "Aktie" ist den Anteilen einer AG vorbehalten: bei einer GmbH bezeichnet man die Anteile als GmbH-Anteile oder Geschäftsanteile (vgl. z.B. § 5 Abs. 2 GmbHG).

Alternative Begriffe: share / shares (englisch).

Mit Aktien verbundene Aktionärsrechte

Die Rechte des Aktionärs bestehen v.a. in einem Recht auf anteiligen Gewinn (Dividende) sowie einen anteiligen Liquidationserlös, darüber hinaus in Stimmrecht, Beschlussrecht, Bezugsrecht bei der Ausgabe neuer Aktien (sogenannte junge Aktien) sowie einem Auskunftsrecht.

Grundkapital

Das Grundkapital eine Aktiengesellschaft muss mindestens 50.000 Euro betragen (§ 7 AktG).

Das Grundkapital kann nicht gekündigt werden (d.h., es kann keine Rückzahlung von der Aktiengesellschaft gefordert werden).

Ausgabebetrag der Aktien

Aktien dürfen nicht unter dem Nennbetrag (bzw. bei Stückaktien unter dem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals) ausgegeben werden (sogenannte unter pari Emission, § 9 Abs. 1 AktG). Sie dürfen jedoch für einen darüber liegenden Wert ausgegeben werden (über pari Emission, § 9 Abs. 2 AktG).

Börsenkurs

Während der Ausgabekurs dem "Verkaufspreis" der Aktien bei einem Börsengang oder einer Kapitalerhöhung entspricht, wird der Börsenkurs täglich bzw. permanent neu ermittelt.

Verbriefung der Aktien

Aktien werden heute i.d.R. in Sammelurkunden oder Globalurkunden verbrieft.

Kauf / Verkauf der Aktien

Aktionäre können die Aktien – sofern es sich um eine börsennotierte Aktiengesellschaft handelt – über die Börse veräußern.

Diese auch als Fungibilität bezeichnete Handelbarkeit der Aktien stellt für den Investor einen großen Vorteil dar: sofern der Aktionär das Unternehmen, an dem er beteiligt ist, nicht mehr für erfolgversprechend hält, kann er sein Investment sofort über die Börse beenden.

Bei einer Beteiligung an einer GmbH hingegen ist dies nicht so einfach und schnell möglich; insbesondere, da es hier an einem liquiden Markt für die GmbH-Anteile fehlt.

Erwerb eigener Aktien

Eine AG kann auch eigene Aktien erwerben (sogenannter Aktienrückkauf). Daraus stehen ihr allerdings keine Rechte zu; d.h., die AG hat daraus keine Stimmrechte und auch keinen Dividendenanspruch.

Mitteilungspflichten / Meldepflichten

Sofern ein Aktionär bestimmte Stimmrechtsanteile (z.B. 3 %) überschreitet, sieht das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) vor, dass dies der Gesellschaft mitzuteilen ist.

Aktienarten

Aktien können nach § 11 AktG verschiedene Rechte gewähren, Aktien mit gleichen Rechten bilden jeweils eine Gattung.

Man unterscheidet folgende Aktientypen in der Gegenüberstellung:

Arten von Aktien
Nennwertaktie Stückaktie
Inhaberaktie Namensaktie
Stammaktie Vorzugsaktie

Aktienarten Beispiel

Eine Aktie hat dabei in der Regel jeweils 3 Ausprägungen.

Beispiel: Aktienarten

Eine Aktiengesellschaft beschreibt im Anhang ihres Jahresabschlusses die Art und Zahl der ausgegebenen Aktien wie folgt:

Die Zahl der am 31. Dezember 2010 ausgegebenen Stammaktien im Nennwert von einem Euro beträgt 10.000.000 Stück, die Zahl der ohne Stimmrecht ausgestatteten Vorzugsaktien im Nennwert von einem Euro beträgt 2.000.000 Stück.

Sämtliche Aktien lauten auf den Inhaber.

Es liegen somit zwei unterschiedliche Aktienarten bzw. Aktiengattungen vor:

  • auf den Inhaber lautende Stammaktien im Nennwert von einem Euro sowie
  • auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien im Nennwert von einem Euro.

Das Grundkapital beträgt somit 12.000.000 Euro.

Im Anhang oder in der Bilanz einer Aktiengesellschaft sind die Zahl und bei Nennbetragsaktien der Nennbetrag der Aktien jeder Aktiengattung anzugeben (§ 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG).

Aktien Bilanz

Hält ein Unternehmen Aktien eines anderen Unternehmens, werden diese in der Bilanz bei den Finanzanlagen (sofern es sich um langfristige Investments handelt) oder bei den Wertpapieren des Umlaufvermögens ausgewiesen.