Arbeitsbewertung

Arbeitsbewertung Definition

Die Arbeitsbewertung erfasst und bewertet die Anforderungen, die eine Arbeit / Stelle (z. B. Anlagenbuchhaltung) an ihren Inhaber (Anlagenbuchhalter) stellt, um daraus ein jeweils angemessenes, gerechtes Entgelt abzuleiten.

Ausgangspunkt: Anforderungen

Ausgangspunkt: je höher die Anforderungen, desto höher das Entgelt.

Die Anforderungen an eine Stelle stehen also hier im Mittelpunkt, nicht die Leistung des jeweiligen Stelleninhabers.

Anforderungen können v. a. anhand der folgenden 4 Kriterien differenziert werden (auch Genfer Schema genannt):

  • geistig / intellektuell (Astrophysik), nach Ausbildung (ungelernt – abgeschlossene Berufsausbildung – Studium – Promotion),
  • körperlich (geschickt wie ein Uhrmacher oder Chirurg, stark wie ein Bodyguard),
  • nach Verantwortung (Herzoperation, Richter, Führungsposition) und nach
  • Arbeitsbedingungen (extreme Kälte oder Hitze; Einatmen von Staub oder Dämpfen; Tragen von Schutzkleidung usw.).

Es geht also zum einen um Können, zum anderen um Belastungen.

Plakativ: die Anforderungen an einen Herzchirurgen sind höher als die an einen Büroboten – deshalb sollte er nach diesem Ansatz mehr verdienen.

Summarische vs. Analytische Arbeitsbewertung

Man unterscheidet die

  • Summarische Arbeitsbewertung: diese erfasst und bewertet die Anforderungen als Ganzes;
  • Analytische Arbeitsbewertung: diese zerlegt die Tätigkeiten, berechnet für die einzelnen Kriterien mehrere Arbeitswerte, gewichtet diese und addiert sie anschließend zu einem Wert auf.

Bei beiden Verfahren werden dann die ermittelten Arbeitswerte einer Entgeltgruppe zugeordnet.