Delisting

Delisting Definition

Delisting (Börsenabgang) ist der Rückzug eines Unternehmens von der Börse (und damit das Gegenteil eines Börsenganges bzw. IPO).

Den Begriff „Delisting“ könnte man mit „von einer Liste nehmen“ übersetzen (nämlich der Liste der an einer Börse gehandelten Aktien).

Gründe

Gründe für ein Delisting können vielfältig sein:

  • Das Unternehmen benötigt kein weiteres Eigenkapital (über Kapitalerhöhungen);
  • Eine Börsennotierung kostet Zeit, Geld und Offenheit: Quartalsberichte, Ad-hoc-Mitteilungen, Hauptversammlung;
  • Das Unternehmen möchte sich dem Druck des Kapitalmarkts (Analysten, Anlegervereinigungen) entziehen;
  • Ein Unternehmen möchte nicht weiter an einer deutschen Börse, sondern beispielsweise an einer amerikanischen Börse gelistet sein und zieht sich nur aus dem deutschen Aktienmarkt zurück;
  • Ein Konzern beabsichtigt, möglichst alle Aktien eines Zielunternehmens aufzukaufen und das Unternehmen nach dem Rückzug von der Börse in den Konzern zu integrieren.

Folgen

Für die bisherigen Aktionäre ist das Delisting insofern ein Problem, als die jederzeitige und einfache Handelbarkeit der Aktie über die Börse wegfällt – das wirkt sich negativ auf den Aktienkurs aus.

Man kann das in etwa damit vergleichen, dass man Autobesitzern den Zugang zu Online-Plattformen für Gebrauchtwagen (in gewisser Weise sind das auch Börsen) nehmen würde.

Ein Autobesitzer könnte dann zwar weiter sein Auto an einen Interessenten verkaufen, aber es wäre viel schwieriger, Käufer ohne eine Börse / einen Marktplatz zu finden (im Bekanntenkreis umsehen, Zeitungsanzeige schalten …).

Das jeweilige Auto ist zwar von der Substanz her nicht weniger wert, aber durch den schlechteren Zugang zu einem Markt und damit Millionen von potenziellen Käufern sinken die Preise bzw. Werte der Autos dann tendenziell doch.

Anleger werden deshalb bei einem Delisting durch verpflichtende Abfindungsangebote – zumindest in einem gewissen Rahmen – geschützt.