Ermahnung

Ermahnung Definition

Erklärt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer gegenüber eine mündliche oder schriftliche Ermahnung, hat dies 2 Funktionen:

  • der Arbeitgeber rügt damit ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers und
  • fordert diesen dazu auf, dieses Verhalten künftig zu unterlassen.

Im Gegensatz zur Abmahnung wird hier noch keine Kündigung als Sanktion für den Wiederholungsfall angedroht.

Beispiel

Der Vertriebler Herr Meier müsste eigentlich jeweils spätestens zum Monatsende seine Reisekostenabrechnungen abgeben.

Das tut er regelmäßig nicht, dadurch verzögert sich der (buchhalterische) Monatsabschluss.

Der Arbeitgeber erteilt Herrn Meier deshalb eine Ermahnung, in der das Verhalten ("verspätete Abgabe der Reisekosten") gerügt und Herr Meier aufgefordert wird, die Reisekosten zukünftig pünktlich einzureichen.

Wenn es Probleme gibt, wird meist der direkte Vorgesetzte erst einmal mit dem Mitarbeiter sprechen und ihn bitten, sein Verhalten zu ändern und der Mitarbeiter wird das auch oft verstehen und tun.

Die offizielle Ermahnung ist dann schon die erste Eskalationsstufe, auf die weitere wie Abmahnung oder Kündigung folgen können.

Die meisten Mitarbeiter werden in ihrem Arbeitsleben keine Ermahnung erhalten.

Alternative Begriffe: Arbeitsrechtliche Ermahnung.