Feindliche Übernahme

Feindliche Übernahme Definition

Bei einer feindlichen Übernahme holt sich ein Unternehmen die Kontrolle über ein anderes Unternehmen gegen dessen Willen (wobei man hier den Willen der Geschäftsleitung des Unternehmens meint).

Bei einem Ladengeschäft in der Innenstadt zum Beispiel geht das natürlich nicht; der Händler oder seine Familie sind in der Regel alleinige Eigentümer des Geschäfts; gegen ihren Willen kann das Geschäft nicht gekauft / übernommen werden (Ausnahmen: Zwangsversteigerung, Insolvenzfall).

Erwerb der Mehrheit

Das geht aber bei börsennotierten Aktiengesellschaften, indem das übernehmende Unternehmen die Mehrheit der (Stimmrechts-)Aktien des Zielunternehmens an der Börse erwirbt. Wenn es mehr als 50 % der Stimmen hat, hat es das Sagen im Unternehmen (nicht uneingeschränkt; für manche Entscheidungen braucht man 75 % der Stimmen).

Dazu macht das Bieterunternehmen den Aktionären des Zielunternehmens ein Übernahmeangebot.

Friedlicher

Feindliche Übernahmen sind eher die Ausnahme; viel öfters einigt man sich bei Akquisitionen und Fusionen.

Mögliche Abwehrmaßnahmen

Es gibt Vorkehrungen und Strategien, um feindliche Übernehmen abzuwehren.

Langfristig:

Als erstes schrecken natürlich hohe Aktienkurse ab, der Übernehmer muss dann einen hohen Preis zahlen. Deshalb sind eine wertorientierte Unternehmensführung mit Wertsteigerungen für das Unternehmen auch ein Schutz vor Übernahmen (der Erfolg kann aber auch anlocken).

Zum anderen können Aktiengesellschaften vinkulierte Namensaktien ausgeben (diese sind aber eher die Ausnahme); dann können Aktienübertragungen nur erfolgen, wenn das Unternehmen zustimmt.

Im „Übernahmekampf“:

Das Unternehmen könnte sich an einen als angenehmer / geeigneter scheinenden Übernehmer wenden (sogenannter „Weißer Ritter“) und um eine „freundliche Übernahme“ bitten.

Oder das Unternehmen nimmt eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital vor (das genehmigte Kapital müsste aber bereits vorher geschaffen worden sein); der Bieter muss dann mehr Aktien kaufen, um über 50 % zu kommen, er benötigt mehr Geld.

In seltenen Fällen dreht man den Spieß um: das „angegriffene“ Unternehmen versucht mit finanzstarker Hilfe eine Übernahme des Angreifers („Pac-Man-Strategie“).

Fazit

„Feindliche Übernahme“ klingt nicht schön; grundsätzlich ist es aber natürlich legitim, ein Unternehmen (mehrheitlich) kaufen zu wollen.

Für den Vorstand besteht aber die Gefahr, ausgewechselt zu werden oder zumindest anders agieren zu müssen; und Übernahmen sind oft mit Arbeitsplatzabbau, Standortschließungen, Restrukturierungen und so weiter verbunden (diese Synergieeffekte sind ja ein wesentlicher Grund für Übernahmen). Insofern ist auch der Wunsch nach Abwehr einer Übernahme verständlich, wenn große Verwerfungen für das Unternehmen erwartet werden.

Auf jeden Fall ist darauf zu achten, dass die Abwehrmaßnahmen im rechtlich zulässigen Rahmen bleiben.