Freibetrag
Freibetrag Definition
Steuerfreibeträge mindern die steuerliche Bemessungsgrundlage.
Freibetrag Beispiel
Der Gewerbesteuerfreibetrag gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG mindert bei natürlichen Personen sowie bei Personengesellschaften den Gewerbeertrag um 24.500 € und damit die Gewerbesteuerlast.
Beträgt der Gewerbeertrag z.B. 100.000 €, unterliegen nach Abzug des Freibetrags von 24.500 € lediglich 75.500 € der Besteuerung.
Würde der Gewerbeertrag lediglich 20.000 € betragen, wären nach Abzug des Freibetrags 0 € zu versteuern.
Freibeträge gibt es in verschiedenen Steuergesetzen, z.B. bei der Einkommensteuer der Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG) sowie der Sparerfreibetrag / Sparerpauschbetrag des § 20 Abs. 9 EStG oder bei der Körperschaftsteuer die in den §§ 24, 25 KStG enthaltenen Freibeträge für bestimmte Körperschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie Vereine, die Land- und Forstwirtschaft betreiben.