Gewerkschaft

Gewerkschaft Definition

Arbeitnehmer können sich freiwillig und dauerhaft in einer Gewerkschaft zusammenschließen bzw. – da viele Gewerkschaften bereits seit langem existieren – sich einer oder auch mehreren Gewerkschaften anschließen.

Die Gewerkschaft vertritt die Interessen ihrer Gewerkschaftsmitglieder v.a. gegenüber den Arbeitgebern (Tarifverträge, Löhne, Arbeitszeiten etc. verhandeln), aber auch gegenüber dem Staat (z.B. Forderung von Gesetzesänderungen).

Je mehr Arbeitnehmer einer Branche oder eines Berufs in einer Gewerkschaft organisiert sind (z.B. 80 %), umso stärker ist natürlich deren Verhandlungsposition ("Wir sprechen für fast alle ...").