Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer Definition
Der Grunderwerbsteuer unterliegen nach § 1 Abs. 1 GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz) verschiedene Rechtsvorgänge, hauptsächlich der Erwerb von Immobilien.
Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer wird vom jeweiligen Bundesland festgelegt, er beträgt zwischen 3,5 % und 6,5 %. Dieser Steuersatz wird auf die Bemessungsgrundlage, den Kaufpreis für Grundstück und Gebäude, angewandt.
Die Grunderwerbsteuer spielt für Unternehmen insofern eine Rolle, als sie bei Erwerb einer Immobilie Anschaffungsnebenkosten darstellt und somit die Anschaffungskosten und die Abschreibungsbasis erhöht.
Grunderwerbsteuer Beispiel
Ein Unternehmen erwirbt in München ein Bürogebäude für einen Kaufpreis von 1.000.000 €. Darauf fallen 3,5 % Grunderwerbsteuer (Bayern) an, d.h. 35.000 €. Die Anschaffungskosten für die Immobilie betragen in Summe 1.035.000 €.
Für die Berechnung der Abschreibung muss der Kaufpreis allerdings noch aufgeteilt werden auf das Grundstück (wird nicht abgeschrieben) und das Gebäude (begrenzte Nutzungsdauer, wird abgeschrieben).
Alternative Begriffe: Grunderwerbssteuer.