Grundfreibetrag

Grundfreibetrag Definition

Der Grundfreibetrag ist in § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG definiert und beträgt im Jahr 2024 11.604 €; bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf 23.208 €, § 32a Abs. 5 EStG.

Der Grundfreibetrag – der meist jährlich erhöht wird – soll das Existenzminimum dadurch absichern, dass bis zu seiner Höhe keine Einkommensteuer zu zahlen ist, das heißt, das "verdiente Geld" im Sinne des zu versteuernden Einkommens nicht besteuert wird.

Beispiel

Beträgt das zu versteuernde Einkommen eines Alleinstehenden lediglich 12.000 €, fällt bis zum steuerlichen Grundfreibetrag in Höhe von 11.604 € keine Einkommensteuer an; lediglich der darüber hinausgehende Betrag in Höhe von 396 € unterliegt der Einkommensteuer.

Alternative Begriffe: Einkommensteuer-Grundfreibetrag, steuerfreies Existenzminimum, Steuergrundfreibetrag, steuerlicher Grundfreibetrag.