Inhaberaktie

Inhaberaktien Definition

Eine Inhaberaktie ist auf den Inhaber ausgestellt. D.h., der Besitz der Aktie weist den Besitzer als Aktionär aus. Eine Übertragung (z.B. Verkauf der Inhaberaktie) erfolgt durch Einigung und Übergabe.

Eine Aktiengesellschaft, die Inhaberaktien ausgibt, kennt somit ihre Aktionäre nicht namentlich — die Eigentümer des Unternehmens bleiben anonym, sofern es sich nicht um Großaktionäre handelt, die gewisse Meldeschwellen (prozentuale Beteiligungen) lt. WpHG überschreiten.

Das Gegenstück zur Inhaberaktie ist die Namensaktie.

Ob die Aktien einer Aktiengesellschaft auf den Inhaber oder auf den Namen ausgestellt werden, wird nach § 23 Abs. 3 Nr. 5 AktG in der Satzung geregelt.

Alternative Begriffe: bearer shares (englisch)