Kündigung

Kündigung Definition

Mit einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis beendet. In den meisten Fällen kündigt der Arbeitnehmer (und geht woanders hin, sogenannte Eigenkündigung).

Kündigt das Unternehmen, unterscheidet man bzgl. der Kündigungsgründe für die Entlassung folgende Kündigungsarten:

  • betriebsbedingte Kündigung: das Unternehmen kündigt (i.d.R. mehreren) Angestellten, weil die Beschäftigung (Aufträge, Umsatz) zurückgegangen ist, weil umstrukturiert wird oder Betriebsteile (Werke, Filialen) stillgelegt werden; je nachdem, wieviele Mitarbeiter im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl davon betroffen sind, spricht man von einer Massenentlassung ("Masse" sind nicht Tausende – es reicht schon, wenn 6 von 50 Arbeitnehmern entlassen werden) und diese ist der Agentur für Arbeit mit einer Massenentlassungsanzeige anzukündigen, § 17 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG);
  • personenbedingte Kündigung: das Unternehmen kündigt einem Angestellten, weil dessen Leistung nicht stimmt (zu langsam, fehlerhaft, unerledigte Aufgaben) oder dieser lange ausfällt / krank ist;
  • verhaltensbedingte Kündigung: das Unternehmen kündigt einem Angestellten, weil dieser Kollegen oder Kunden beleidigt, während der Arbeitszeit betrunken ist, sich nicht abmeldet bei Abwesenheit / Krankheit, stiehlt u.s.w.; dem geht i.d.R. eine Abmahnung voraus.

Neben diesen Beendigungskündigungen gibt es die Änderungskündigung: der Arbeitgeber kündigt den Arbeitsvertrag, bietet aber dem Arbeitnehmer gleichzeitig einen geänderten Arbeitsvertrag an (z.B. eine andere Stelle im Unternehmen, weil die ursprüngliche Stelle betriebsbedingt wegfällt), teils auch zu schlechteren Konditionen.

Vor der Kündigung seitens des Unternehmens ist der Betriebsrat anzuhören.

Kündigungen – egal ob von Arbeitnehmer oder Arbeitgeber vorgenommen – müssen schriftlich erfolgen, damit sie wirksam sind; also weder mündlich noch elektronisch per e-mail (§ 623 BGB).