Kombinierter Verkehr

Kombinierter Verkehr Definition

Kombinierter Verkehr bedeutet: es sind zwar am Transport eines Gutes / einer Ware verschiedene Verkehrsträger beteiligt (zum Beispiel Schiene und Straße), aber die Ware verlässt ihr „Transportgefäß“ nicht.

Damit das geht, sind standardisierte Ladeeinheiten wie Container oder Sattelauflieger für LKW notwendig.

Privat macht man das auch nicht anders (ohne dass man den Begriff verwendet): man fährt mit dem Bus oder der U-Bahn zum Bahnhof oder Flughafen, fährt dann mit der Bahn oder fliegt mit dem Flugzeug zum Reiseort und von dort mit dem Taxi zum Hotel / Ferienhaus. Die standardisierte Ladeeinheit ist man selbst.

Vorteil

Der kombinierte Verkehr nutzt die Vorteile der jeweiligen Verkehrsträger, beispielsweise Kostengünstigkeit, Flexibilität, Umweltschonung, Schnelligkeit.

Beispiel

Container können vom Schiff auf Güterzüge verladen werden.

Begleiteter und unbegleiteter kombinierter Verkehr

Beim begleiteten kombinierten Verkehr (auch Huckepackverkehr genannt) werden etwa ganze LKW auf den Zug gesetzt und der LKW-Fahrer begleitet den Transport (im Waggon). Am Zielort kann dann ohne Hilfe der weitere Transport auf dem LKW erfolgen.

Das wird auch als Rollende Landstraße bezeichnet.

Beim unbegleiteten kombinierten Verkehr (auch Behälterverkehr genannt) werden nur die Ladeeinheiten (Container) transportiert, „keiner passt weiter auf die Ware auf“.