Orderpapier

Orderpapier Definition

Ein Orderpapier ist ein Wertpapier, das auf einen Namen lautet. Beispiele: Namensaktie (§§ 67, 68 AktG), Wechsel (Art. 1 ff. Wechselgesetz); Gegenbeispiel: Inhaberaktie.

Die Übertragung eines Orderpapiers erfolgt durch 1) Einigung, 2) Indossament (das ist ein Übertragungsvermerk auf dem Wertpapier, oft auf dessen Rückseite) und 3) Übergabe.

Durch das Indossament unterscheidet sich ein Orderpapier von einem Inhaberpapier.

Verkauft A an B eine Inhaberaktie, geht das einfach: A und B einigen sich (über den Verkauf an sich und den Kaufpreis) und A übergibt die Aktie an B (und B gibt dem A den vereinbarten Kaufpreis).

Bei einem Orderpapier kommt etwas dazu:

Verkauft A an B eine Namensaktie, einigen sich A und B, die Übertragung wird auf der Namensaktie vermerkt (Indossament, vgl. § 68 Abs. 1 AktG) und A übergibt die Aktie an B gegen das vereinbarte Geld; (der neue Aktionär B wird noch in das Aktienregister der Aktiengesellschaft eingetragen, der alte Aktionär A wird ausgetragen.)