Personalverwaltung

Personalverwaltung Definition

Die Personalverwaltung umfasst z.B.

  • die Abwicklung von Einstellungen, Beförderungen und Austritten;
  • die Lohn- und Gehaltsabrechnung;
  • das Führen der Personalakte;
  • die Erfassung von Urlaubs- und Krankheitstagen;
  • die notwendigen Meldungen an Finanzämter, Berufsgenossenschaften und Statistikbehörden.

Alternative Begriffe: Personaladministration.