Sichteinlagen

Sichteinlagen Definition

Sichteinlagen sind die jederzeit kurzfristig verfügbaren Gelder wie z.B. die Beträge auf Girokonten oder Tagesgeldkonten.

Die Inhaber der Sichteinlagen (Bankkunden) können über die Gelder verfügen, ohne eine Kündigung mit entsprechender Kündigungsfrist vornehmen zu müssen.

Die Bankkunden nutzen die Sichteinlagen z.B. für Überweisungen, das Ausstellen von Schecks etc.; die Verzinsung ist üblicherweise gering oder Null, so dass die Sichteinlagen nicht zur (längerfristigen) Geldanlage dienen.

Sichteinlagen werden in der Bilanz eines Unternehmens unter den flüssigen Mitteln ausgewiesen.

Alternative Begriffe: Sichtguthaben.