Sichteinlagen

Sichteinlagen Definition

Sichteinlagen bzw. Sichtguthaben sind die jederzeit kurzfristig verfügbaren Gelder wie zum Beispiel die Beträge auf Girokonten oder Tagesgeldkonten.

Die Inhaber der Sichteinlagen (Bankkunden) können über die Gelder verfügen, ohne eine Kündigung mit entsprechender Kündigungsfrist vornehmen zu müssen (wie das etwa bei Spareinlagen nötig wäre).

Einsatz

Die Bankkunden nutzen die Sichteinlagen für Überweisungen, Daueraufträge, Einzugsermächtigungen, Zahlungen mit der EC-Karte, das Abheben von Bargeld an Geldautomaten oder das Ausstellen von Schecks; sie dienen also dem bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Verzinsung

Die Verzinsung ist üblicherweise gering oder Null, so dass die Sichteinlagen nicht zur (längerfristigen) Geldanlage dienen (wobei Girokonten in der Regel unverzinst sind, Tagesgeldkonten hingegen je nach aktuellem Zinsniveau durchaus verzinst werden).

Das Girokonto ist unmittelbar verfügbar, vom Tagesgeldkonto muss man in der Regel zunächst auf ein Referenzkonto, etwa das Girokonto, überweisen, um über das Geld verfügen zu können (was durch die digitale Abwicklung den Zugang zum Geld nur wenig verzögert).

Bilanzieller Ausweis der Sichteinlagen

Sichteinlagen werden in der Bilanz eines Unternehmens unter den flüssigen Mitteln ausgewiesen (Bilanzposten § 266 Abs. 2 B. IV. HGB: „Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks“, zutreffend ist „Guthaben bei Kreditinstituten“).

Fazit

Sichteinlagen sind ein Oberbegriff für kurzfristig verfügbare Gelder, insbesondere Girokonten und Tagesgeldkonten; diese beiden sind „bargeldnah“, unterscheiden sich aber etwas in der Verfügbarkeit und Verzinsung.