Tonnagebesteuerung
Tonnagebesteuerung Definition
Die Tonnagebesteuerung ist eine Gewinnermittlungsart, genauer: eine pauschale Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr; sie kann Reedereien auf unwiderruflichen Antrag gewährt werden.
Die Tonnagesteuer ist in § 5a EStG geregelt.
Die Tonnagebesteuerung ist eine Ausnahme (üblich für Unternehmer / Unternehmen ist der Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG bzw. die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, wobei ein Gewinn bzw. Einnahmenüberschuss als Grundlage für die Besteuerung ermittelt wird).
Alternative Begriffe: Tonnagegewinnermittlung.
Berechnungsgrundlage
Die Steuer wird auf Basis der Schiffsgröße, der Tonnage gemessen in Nettotonnen, berechnet.
Fazit
Die Tonnagesteuer nach § 5a EStG ist eine Besonderheit der Gewinnermittlung für einen sehr kleinen Kreis; Reedereien versteuern auf Antrag nicht wie andere Unternehmen ihren Gewinn, sondern ihre Schiffsgröße.