Treuhandverhältnis
Treuhandverhältnis Definition
Ein Treuhandverhältnis hat einen Treugeber, ein Treugut und einen Treuhänder.
Beispiel
Ein Unternehmen (Treugeber) überträgt Wertpapiere (Treugut) auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft (Treuhänder bzw. Treunehmer), damit diese das Treuhandvermögen professionell verwaltet.
Die Frage, wo das Treugut zu bilanzieren ist – im Beispiel beim Unternehmen oder bei der Vermögensverwaltungsgesellschaft –, beantwortet steuerrechtlich § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO: Bei Treuhandverhältnissen sind die Wirtschaftsgüter in der Regel dem Treugeber zuzurechnen (in einem BMF-Schreiben vom 23. Mai 2008 werden einige dafür im Detail erforderliche Voraussetzungen genannt). Diese Zurechnung gilt auch handelsrechtlich.
Das Treuhandvermögen (die Wertpapiere) wird also auch nach Abschluss des Treuhandvertrags weiterhin beim Unternehmen in der Bilanz gezeigt, nicht bei der Vermögensverwaltungsgesellschaft als Treuhänder.