Unterbeteiligung

Unterbeteiligung Definition

Eine Unterbeteiligung ist eine Beteiligung an der Beteiligung eines Gesellschafters.

Beispiel

Anton ist als Gesellschafter zu 50 % an der Schöne Möbel OHG beteiligt. Seine Nachbarin Berta beteiligt sich mit 20 % an Anton's Anteil.

Beträgt der Gewinn der OHG z. B. 200.000 € und steht Anton davon ein 50 % - iger Gewinnanteil von 100.000 € zu, würde Berta 20 % davon, also 20.000 € erhalten (und Anton bleiben 80.000 €).

Dadurch unterscheidet sich eine Unterbeteiligung von einer stillen Beteiligung, bei der eine direkte Beteiligung an einem Handelsgewerbe – und nicht nur an einem Gesellschaftsanteil – besteht (Berta wäre direkt als stille Gesellschafterin an der OHG beteiligt).

Wäre Berta im Rahmen der Vereinbarung der Unterbeteiligung auch an den stillen Reserven beteiligt, wäre das eine sogenannte atypisch stille Unterbeteiligung.