Unternehmer und Unternehmen

Unternehmer und Unternehmen nach § 2 UStG

§ 2 UStG definiert die Begriffe Unternehmer und Unternehmen für den Bereich der Umsatzsteuer.

Unternehmer ist nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das umfasst jede nachhaltige (d. h. nicht nur einmalige, z. B. Verkauf eines Gebrauchtwagens) Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen (es muss keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen), § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG.

Freiberufler, Kleingewerbetreibende, eingetragene Kaufleute, OHGs, KGs, GmbHs, AGs sind alle umsatzsteuerliche Unternehmer. D. h. noch nicht zwingend, dass sie umsatzsteuerpflichtig sind (vgl. z. B. die Kleinunternehmerregelung oder die Steuerbefreiung für Freiberufler wie Ärzte), aber das Tatbestandsmerkmal "Unternehmer" als eines der Kriterien für steuerbare Umsätze ist erfüllt.

Das Unternehmen umfasst dann die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers (§ 2 Abs. 1 Satz 2 UStG).

Unternehmen Beispiel

Der Unternehmer Bernd Müller besitzt und betreibt 2 Kleingewerbe: einen Getränkemarkt sowie einen Online-Spielzeugversand. Das (umsatzsteuerliche) Unternehmen umfasst sowohl den Getränkemarkt als auch das Spielzeugversandgeschäft. Die Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärungen etc. umfassen entsprechend beide Gewerbe.

Der Unternehmer ist in den meisten Fällen auch der Steuerschuldner der Umsatzsteuer (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG; Ausnahmen regeln § 13a Abs. 1 Nr. 2 bis 6 und Abs. 2 UStG).

Alternative Begriffe: Unternehmereigenschaft.