Wirtschaftsgut

Wirtschaftsgut Definition

Der Begriff Wirtschaftsgut ist im Steuerrecht das, was im Handelsrecht der Vermögensgegenstand ist; die Begriffe sind großteils, aber nicht hundertprozentig deckungsgleich (z. B. ist die Beteiligung an einer Personengesellschaft wie einer OHG oder KG steuerlich kein eigenständiges Wirtschaftsgut, aber handelsrechtlich ein Vermögensgegenstand).

Ansatzpflicht für Wirtschaftsgüter

Wirtschaftsgüter eines Unternehmens werden in der (Steuer-)Bilanz angesetzt.

Beispiel

Geht man durch einen Supermarkt, sieht man lauter Dinge, die Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter des Händlers und deshalb in dessen Bilanz enthalten sind: die Waren, die Regale, die Kühltruhen, die Kassen usw.

Begriff

Der Begriff Wirtschaftsgut wird – etwas abstrakt – in H 4.2 (1) EStH definiert. Danach sind Wirtschaftsgüter

  • Sachen, Rechte, tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten oder Vorteile für den Betrieb,
  • deren Erlangung der Kaufmann sich etwas kosten lässt,
  • die einer besonderen Bewertung zugänglich sind (müssen nicht unbedingt einzeln veräußerbar sein) und
  • die zumindest mit dem Betrieb (also nicht unbedingt einzeln) übertragen werden können.

Negative Wirtschaftsgüter

Schulden werden als negative Wirtschaftsgüter betrachtet.

Hinweis: Hier wird der Begriff Wirtschaftsgut im Steuerrecht behandelt; es gibt den Begriff Wirtschaftsgüter bzw. wirtschaftliche Güter auch in der VWL bzw. Mikroökonomie: dort meint er in Abgrenzung zu freien Gütern wie Luft oder Sonne, dass Wirtschaftsgüter knapp und nicht frei verfügbar sind.