Zollunion
Zollunion Definition
Gehen mehrere Staaten eine Zollunion ein, werden beim Handel zwischen den teilnehmenden Staaten keine Zölle (Einfuhr- und Ausfuhrzölle) erhoben, es bestehen jedoch ein gemeinsamer Zoll bzw. jeweils einheitliche Zollsätze ggü. den Ländern außerhalb der Zollunion.
Ein Beispiel ist die Europäische Zollunion.
Beispiel
Gehen das Land A und das Land B vertraglich eine Zollunion ein, können Güter (z.B. Kühlschränke) von Unternehmen aus Land A zollfrei in das Land B geliefert werden – und umgekehrt.
Liefern hingegen Unternehmen aus dem nicht an der Zollunion teilnehmenden Land C Kühlschränke in Land A oder Land B, fällt ein einheitlicher Importzoll an, z.B. 10 % des Warenwertes, der dann vom belieferten Land (A oder B) vereinnahmt wird (und ggfs. innerhalb der Zollunion nach einem Schlüssel verteilt wird).
Die wirtschaftliche Integration der teilnehmenden Länder ist bei einer Zollunion durch den gemeinsamen, einheitlichen Außenzoll gegenüber Drittstaaten höher als bei einer Freihandelszone.