Betriebsaufspaltung

Betriebsaufspaltung Definition

Eine Betriebsaufspaltung im steuerlichen Sinne liegt vor, wenn ein Unternehmen (Betrieb) in ein Besitzunternehmen (das nur etwas vermietet oder verpachtet) und ein Betriebsunternehmen (das operativ tätig ist) aufgespalten ist und zwischen diesen beiden eine sogenannte sachliche und personelle Verflechtung besteht.

Beispiel

Beispiel Betriebsaufspaltung

Herr Meier ist alleiniger Gesellschafter einer GmbH, die Schrauben in einer Fabrik produziert. Herr Meier vermietet als "Besitzunternehmen" der GmbH (dem Betriebsunternehmen) das Grundstück und die Fabrikhalle.

In dem Fall wären die Mietzahlungen bei Herrn Meier eigentlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (eine der Überschusseinkunftsarten, kein Betriebsvermögen, Wertzuwächse der Immobilie wären steuerfrei), die nicht der Gewerbesteuer unterliegen.

Voraussetzungen Betriebsaufspaltung

Zwischen Besitzunternehmen und Betriebsunternehmen besteht aber zum einen eine

  • sachliche Verflechtung: die vermietete Immobilie stellt eine sogenannte wesentliche Betriebsgrundlage für die GmbH / Fabrik dar sowie eine
  • personelle Verflechtung: der Besitzer der Immobilie ist auch beherrschender Gesellschafter der GmbH.

Folgen Betriebsaufspaltung

Sofern diese beiden Kriterien erfüllt sind, sieht die steuerliche Rechtsprechung eine derartige Konstruktion in der Regel als Betriebsaufspaltung an, mit den Folgen:

  • das Besitzunternehmen wird als Gewerbebetrieb betrachtet (obwohl es eigentlich kein Gewerbe betreibt),
  • die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden in Einkünfte aus Gewerbebetrieb umqualifiziert (mit den daraus resultierenden Konsequenzen: Wertzuwächse sind bei Veräußerung steuerpflichtig, Mieteinnahmen unterliegen der Gewerbesteuer) und
  • die Anteile an der GmbH werden als dem Betriebsvermögen des Besitzunternehmens zugehörig betrachtet, werden also aus dem Privatvermögen des Herrn Meier in ein Betriebsvermögen umgewidmet.

Arten von Betriebsaufspaltungen

Man unterscheidet verschiedene Arten von Betriebsaufspaltungen:

Eine echte Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein bestehendes Unternehmen in zwei Unternehmen aufgespalten wird; eine unechte Betriebsaufspaltung, wenn eines da ist und ein anderes hinzugegründet wird oder zwei Unternehmen dafür extra gegründet werden.

Die gängigste, klassische Betriebsaufspaltung besteht aus einem Besitzunternehmen in Form eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft und einem Betriebsunternehmen in Form einer Kapitalgesellschaft.

Es gibt aber auch Abweichungen von der Norm:

Sind sowohl Besitz- als auch Betriebsunternehmen Personengesellschaften wie zum Beispiel OHG, KG oder GmbH & Co. KG, nennt man dies mitunternehmerische Betriebsaufspaltung.

Sind sowohl Besitz- als auch Betriebsunternehmen Kapitalgesellschaften wie zum Beispiel GmbH oder AG, nennt man dies kapitalistische Betriebsaufspaltung.