Kontraktlogistik

Kontraktlogistik Definition

Kontraktlogistik (Kontrakt = Vertrag) bedeutet: ein Industrie- oder Handelsunternehmen schließt mit einem Logistikdienstleister einen langjährigen Dienstleistungsvertrag darüber, dass dieser für das Unternehmen logistische Aufgaben wie beispielsweise

  • den Transport / Versand von Waren,
  • deren Lagerung,
  • die Kommissionierung,
  • die Qualitätskontrolle oder
  • die Abwicklung von Warenrücksendungen

übernimmt.

Logistikdienstleister sind etwa Speditionen oder Paketdienste.

Die Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen und dem Logistikdienstleister ist langfristig, individuell auf die Anforderungen des Unternehmens zugeschnitten und umfasst in der Regel ein größeres Volumen bzw. Budget.

Das Unternehmen verlagert also einen Teil seiner Prozesse auf einen externen Dienstleister; es verspricht sich davon, die eigene Komplexität zu reduzieren, sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren zu können und von den Kostenvorteilen eines spezialisierten Dienstleisters zu profitieren.