Das Betriebsvermögen ist ein Begriff aus dem Steuerrecht; § 4 Abs. 1 EStG definiert den Gewinn z.B. als Ergebnis eines Betriebsvermögensvergleichs.
Das Vermögen eines Unternehmens ist die Summe aller Vermögensgegenstände (z.B. Maschinen, Vorräte, Geldbestände), die in der Bilanz ausgewiesen werden.