Geschäftsveräußerung im Ganzen

Geschäftsveräußerung im Ganzen

Geschäftsveräußerung im Ganzen Definition

Gemäß § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG unterliegen die Umsätze im Rahmen einer sog. Geschäftsveräußerung im Ganzen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen nicht der Umsatzsteuer.

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