Der Buchwert bzw. Bilanzwert ist der Wert, mit dem ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld in der Bilanz ("in den Büchern") angesetzt ist.
Die lineare Abschreibung als eine planmäßige Abschreibung im Sinne des § 253 Abs. 3 Sätze 1 und 2 HGB führt zu gleich hohen Abschreibungsbeträgen über die Nutzungsdauer.